Private Sicherheitsunternehmungen sind im Kanton Aargau bewilligungspflichtig.
Zuständig für die Bewilligungen ist die Fachstelle SIWAS (Sicherheit / Waffen / Sprengstoffe). Mitarbeiter dürfen erst eingesetzt werden, wenn diese bei der Fachstelle SIWAS angemeldet sind.